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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Aufträge) zwischen dem Übersetzungsbüro Eva Peschel, Türkenstraße 43, 80799 München, vertreten durch die Firmeninhaberin Eva Peschel (weiter im Text - Übersetzer) und ihrem Auftraggeber, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Jede Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarten Ausfertigungen der Übersetzung. Übersetzungen werden hierbei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und des jeweiligen Sprachraumes mentalitätsgetreu sowie nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche erstellt.
Eine beim Auftraggeber eingeführte individuelle Fachterminologie kann ausschließlich nach entsprechender Vereinbarung berücksichtigt werden, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen, Patentansprüche oder Wortlisten bereits bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden anderenfalls nach den o.g. Qualitätsmaßstäben wie allgemein üblich übersetzt.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Beglaubigung etc.). Falls die Übersetzung für den Druck bestimmt ist, so überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug ausreichend rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind stets vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Jegliche Fehler und Verzögerungen, die sich aus der fehlenden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(3) Ausschließlich der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer ausdrücklich frei.

(4) Der Auftraggeber prüft die Übersetzung unmittelbar nach Übergabe; mit Abnahme der Übersetzung geht die Haftung für Folgeschäden aus Übersetzungsfehlern dauerhaft auf den Auftraggeber über.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Eingang beim Auftraggeber unverzüglich in Textform unter genauer Angabe der Mängel zu rügen (Rügepflicht); versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe Mängelrügen in Textform zu erheben. Geht innerhalb der 14-Tages-Frist keine Mängelrüge ein, gilt die Übersetzung als abgenommen (§ 640 BGB). Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Zunächst hat der Auftraggeber somit nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Übersetzers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-VirusSoftware hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines verursachten Schadens wird auf 5.000,00 € begrenzt.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt auch für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, nach einem Jahr ab Abnahme der Übersetzung.

(5) Der Ersatz von Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

6. Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen, persönlichen Daten, Betriebsgeheimnisse etc. zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist ausdrücklich berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten trägt der Übersetzer Sorge, dass sich diese gleichfalls zur Verschwiegenheit verpflichten.

8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, per Überweisung, PayPal-Anweisung oder Barzahlung.

(2) Alle Preise sind Nettopreise, gemäß § 19 UStG wird unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet.

(3) Die Höhe des Honorars beträgt 0,12 € pro Wort, ggf. zzgl. 10,00 € Erschwerniszulage für unleserliche Texte, 10,00 € für Beglaubigungen unabhängig von Art und Länge des Dokuments, 35,00 € pro Seite Lektorat.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ausschließliches Eigentum des Übersetzers. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht
Nach Auftragserteilung besteht kein Widerrufsrecht für den Auftraggeber.

11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt allein deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist 80799 München.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur in Schriftform gültig.

München, 27.05.2011
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